2a) Warenannahme

Das Unternehmen erhält die beim Lieferer bestellte Ware durch Speditionsunternehmen, Post, Paketdienste oder per Eisenbahn. Der Kaufmann ist aus rechtlichen Gründen notwendig, die eingetroffene Ware unverzüglich zu prüfen. Dazu kann sich der Kaufmann auch seiner Mitarbeiter bedienen. Diese haben dann die Pflicht, die bei der Prüfung der Ware eventuell festgestellten Mängel unverzüglich beim Lieferer zu reklamieren. Der Wareneingang ist im Tätigkeitsfeld des Lagers (anzusiedeln und findet in der Warenannahme des Unternehmens statt. Die Grundlage der Warenlieferung ist in der Regel eine Bestellung. Die gelieferte Ware wird anhand der Warenbegleitpapiere zunächst einer äußeren Prüfung unterzogen, dann einer inhaltlichen Prüfung.