Anhand einer Rechnung als Warenbegleitpapier kann ebenfalls die Überprüfung der Warensendung (Absender, Menge und Art der Ware) erfolgen. Damit eine Rechnung als solche anerkannt wird, muss sie folgende Bestandteile enthalten: - Name und Anschrift des leistenden und des empfangenden Unternehmers - Ausstellungsraum - Rechnungsnummer - Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Ware - Höhe des Entgelts und den auf das Entgelt entfallenden Umsatzsteuerbetrag -Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer |
Quelle: Fit für den Einzelhandel Band 2, Lernfeld 7, Seite 7 ; Braunschweig 2007 |