3.3 Rechnung

Anhand einer Rechnung als Warenbegleitpapier kann ebenfalls die Überprüfung der Warensendung (Absender, Menge und Art der Ware) erfolgen. Damit eine Rechnung als solche anerkannt wird, muss sie folgende Bestandteile enthalten:


- Name und Anschrift des leistenden und des empfangenden

  Unternehmers  

- Ausstellungsraum  

- Rechnungsnummer  

- Menge, Art und Bezeichnung der gelieferten Ware  

- Höhe des Entgelts und den auf das Entgelt entfallenden

  Umsatzsteuerbetrag 

-Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer 

  • Rechnung

Quelle: Fit für den Einzelhandel Band 2, Lernfeld 7, Seite 7 ; Braunschweig 2007