3.2 Frachtbrief


Der Frachtbrief ist das Warenbegleitpapier im Güterverkehr. Der Frachtbrief enthält:

-Adressen des Absenders und Empfängers

- Adresse des Transporteurs oder der Spedition

- Belade- und Abladestelle

-Datum, Art der Ware, Menge der Versandstücke und ihre Form

-Bezifferung oder Kennzeichnung der Packstücke

-Einzel- und Gesamtgewicht der Sendung

-Angaben zur Verpackung und Transportschäden

Der Frachtbrief wird in vierfacher Ausfertigung erstellt. Das Original begleitet die Ware bis zum Versandort. Dieses Original dient dem Transporteur als Abrechnungsgrundlage mit dem Auftraggeber und verbleibt bei ihm. Eine Ausfertigung erhält der Empfänger für seine Unterlagen. Auf dem Frachtbrief bescheinigt der Empfänger einer Warensendung, das die Sendung vollzählig und äußerlich einwandfrei entgegengenommen wurde.


  • IFrachtbrief


 

Quelle: Fit für den Einzelhandel Band 2, Lernfeld 7, Seite 6; Braunschweig 2007